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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - L 20 AY 7/10 |
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Verfahrensgang
- SG Dortmund, 30.11.2009 - S 47 AY 247/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - L 20 AY 7/10
- BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 5/11 R
- BSG - B 8 AY 5/11 R (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R
Sozialhilfe - Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 107 BSHG - kein …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - L 20 AY 7/10
Die Anwendung der seinerzeit noch geltenden Erstattungsnorm folge aus den Grundsätzen des intertemporalen Verwaltungsrechts, auf die bei Fehlen von Übergangs- oder Überleitungsvorschriften zurückzugreifen sei (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R).Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Grundsätze des intertemporalen Rechts, die das Sozialgericht (unter Heranziehung des Urteils des BSG vom 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R zu Rn. 9) zutreffend dargelegt hat.
- BVerwG, 02.10.2003 - 5 C 4.03
Asylbewerber, Kostenerstattung zwischen örtlichen Leistungsträgern bei …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - L 20 AY 7/10
Mit Urteil vom 02.10.2003 - 5 C 4/03 erkannte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass Kommunen eine Kostenerstattung nach § 10b Abs. 3 AsylbLG auch für diejenigen Bezieher von Leistungen nach dem AsylbLG verlangen können, die durch länderübergreifende Umverteilung nach § 51 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) verteilt worden sind.Das BVerwG hat zur Auslegung dieser Norm im Urteil vom 02.10.2003 - 5 C 4/03 erkannt, der Kostenerstattungsanspruch nach § 10b Abs. 3 AsylbLG bestehe auch in Fällen einer (vorliegend nicht betroffenen) länderübergreifenden Umverteilung von Asylbewerbern nach § 51 AsylVfG.
- BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 51.02
Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - L 20 AY 7/10
Auch die Verwaltungsgerichte hätten die Grundsätze des intertemporalen Verwaltungsrechts entsprechend interpretiert (BVerwG, Urteile vom 13.05.2004 - 5 C 51/02 und 5 C 47/02).
- BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 47.02
Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - L 20 AY 7/10
Auch die Verwaltungsgerichte hätten die Grundsätze des intertemporalen Verwaltungsrechts entsprechend interpretiert (BVerwG, Urteile vom 13.05.2004 - 5 C 51/02 und 5 C 47/02). - BSG, 25.04.1989 - 11a RK 4/87
Zuständigkeit iS. der Erstattungsvorschrift § 105 Abs. 1 S. 1 SGB X, Entstehung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - L 20 AY 7/10
Im Übrigen wird auch im Rahmen von § 111 Abs. 1 SGB X eine Bezifferung der zu erstattenden Leistung nicht gefordert (…vgl. Roller, in: von Wulffen, a.a.O., § 111 Rn. 13, der unter Hinweis u.a. auf BSG, Urteil vom 25.04.1989 - 4/11a RK 4/87 ausführt, eine Bezifferung des Anspruchs könne auch später - d.h. nach Geltendmachung - erfolgen; vgl. auch Hanseatisches Oberverwaltungsgericht (OVG)…, Beschluss vom 21.11.2007 - 4 Bf 154/06 Rn. 7). - OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 12 LC 527/02
Erstattung von Kosten der Sozialhilfe; Einrede der Verjährung; Entscheidung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - L 20 AY 7/10
Insofern lässt Satz 2 die Kenntniserlangung maßgeblich sein (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23.01.2003 - 12 LC 527/02 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/4375, S. 60). - OVG Hamburg, 21.11.2007 - 4 Bf 154/06
Voraussetzungen für den Ausschluss des Erstattungsanspruchs nach § 111 Satz 1 SGB …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - L 20 AY 7/10
Im Übrigen wird auch im Rahmen von § 111 Abs. 1 SGB X eine Bezifferung der zu erstattenden Leistung nicht gefordert (…vgl. Roller, in: von Wulffen, a.a.O., § 111 Rn. 13, der unter Hinweis u.a. auf BSG, Urteil vom 25.04.1989 - 4/11a RK 4/87 ausführt, eine Bezifferung des Anspruchs könne auch später - d.h. nach Geltendmachung - erfolgen; vgl. auch Hanseatisches Oberverwaltungsgericht (OVG), Beschluss vom 21.11.2007 - 4 Bf 154/06 Rn. 7).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2012 - L 20 AY 8/10
Sozialhilfe
Das beklagte Land sieht diese Ausführungen in seinen Äußerungen im Berufungsverfahren auch selbst als grundsätzlich zutreffend an (vgl. hierzu sowie zu den nachfolgenden Ausführungen bereits das Urteil des erkennenden Senats vom 23.05.2011 - L 20 AY 7/10, Revision anhängig unter B 7 AY 5/11 R).Mangels Berufung der Klägerin hat der Senat (ohne dass hierfür im Übrigen Anhaltspunkte bestünden) nicht darüber zu befinden, ob bezüglich dieser Hilfeempfänger ein höherer Erstattungsbetrag anzuerkennen gewesen wäre (vgl. zur Frage, ob die Klägerin aus den fehlerhaften Ausführungen des Innenministeriums des beklagten Landes vom 01.12.2004 zu § 111 SGB X Ansprüche herleiten kann, Urteil des Senats vom 23.05.2011, a.a.O. zu II.4.d).
Das beklagte Land hat (im Verfahren L 20 AY 7/10) deutlich gemacht, dass bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle zur weiteren Bearbeitung nach Maßgabe des rechtskräftigen Ausgangs des vorliegenden Verfahrens ansteht.